Sie exportieren in ein Drittland und brauchen ein Ausfuhrbegleitdokument. Wir melden die Ausfuhr elektronisch über ATLAS an und begleiten den Vorgang bis zur MRN.
Das Ausfuhrverfahren ist formal streng. Eine falsche Warennummer, eine fehlende Angabe zum Ausführer oder eine versäumte Gestellung halten die Sendung auf. Die Folgen treffen selten nur den Zoll.
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben führen dazu, dass die Ausfuhr nicht überlassen wird. Die Sendung bleibt liegen, bis der Vorgang korrigiert ist.
Standgeld, Lagerkosten und verschobene Abholtermine entstehen unabhängig davon, woran es gelegen hat. Bei Luft- und Seefracht summiert sich das schnell.
Zugesagte Liefertermine hängen am Dokument. Verzögert sich das ABD, verschiebt sich die gesamte Kette bis zum Empfänger.
Sie schicken uns Handelsrechnung, ausgefülltes Auftragsformular und die unterschriebene Zollvollmacht. Je früher am Tag, desto eher kann die Gestellung auf den Folgetag gelegt werden.
Wir prüfen Warennummer, Ausführerangaben und Wertgrenzen auf Plausibilität und melden die Ausfuhr elektronisch über ATLAS bei der zuständigen Zollstelle an.
Die Ware muss dem Zoll zur Verfügung stehen, damit er sie bei Bedarf beschauen kann. Das geschieht entweder an Ihrem Warenort oder am Amtsplatz der Zollstelle.
Nach Überlassung erhalten Sie das ABD mit der MRN per Mail. Erst damit kann die Sendung das Zollgebiet der Union verlassen.
Sie übergeben die Sendung an Ihren Spediteur oder Paketdienst. Auf Wunsch übernehmen wir auch den Versand.
Senden Sie uns die folgenden Unterlagen per Mail an info@agmt-group.com.
Benötigt werden: Handelsrechnung, Auftragsformular, Zollvollmacht.
Die Formulare liegen hier zum Herunterladen bereit.
Das Ausfuhrbegleitdokument begleitet eine Sendung, die aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland ausgeführt wird. Es weist nach, dass die Ware ordnungsgemäß zur Ausfuhr angemeldet und vom Zoll überlassen wurde, und trägt die MRN, über die der Vorgang bis zum Ausgang verfolgt wird. Es enthält unter anderem Ausführer, Empfänger, Warenbeschreibung, Warennummer und Wert.
Bei gewerblichen Ausfuhren aus der EU in ein Drittland, also zum Beispiel in die Schweiz, nach Kanada oder in die USA. Für Sendungen geringen Werts sieht das Unionszollrecht Vereinfachungen vor; maßgeblich sind Warenwert und Gewicht der Sendung. Welche Stufe für Ihren Fall gilt, prüfen wir vor der Anmeldung.
EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Es ist die Nummer, unter der Sie als Wirtschaftsbeteiligter gegenüber den Zollbehörden der EU geführt werden. Wer gewerblich ausführt, braucht sie in aller Regel. Sie wird beim Zoll beantragt und ist kostenfrei. Falls Sie noch keine haben, unterstützen wir bei der Beantragung.
Gestellung heißt, dass die Ware dem Zoll zur Verfügung steht, damit er sie prüfen kann. Das kann am Amtsplatz der Zollstelle erfolgen oder an Ihrem Warenort, wenn dieser zugelassen ist. Während der Gestellungsfrist darf die Sendung nicht verladen werden. Die Frist unterscheidet sich je nach Zollstelle.
Das hängt vom Zeitpunkt der Beauftragung und von der Gestellung ab. Gehen die vollständigen Unterlagen vormittags ein, ist die Anmeldung in der Regel am selben Tag möglich und die Gestellung am Folgetag. Sobald die Ausfuhr überlassen ist, erhalten Sie das ABD per Mail.
Der Preis richtet sich nach Aufwand und Anzahl der Warennummern. Für ein konkretes Angebot schicken Sie uns kurz Ihren Fall, Sie bekommen die Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit Preis und Ablauf.